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 AGB

AGB

Studio-Sprecher

 

 

Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen gültig, insofern sie nicht mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Karsten Lochau geändert oder ausgeschlossen wurden.

 

Durch die Benutzung der Website studio-sprecher.com wird vorausgesetzt, dass die unten stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Besucher bzw. Auftraggeber bekannt sind.

 

In den Verträgen wird es eine Zustimmungsklausel dazu geben.

 

Urheberrecht

 

Sowohl Layouts als auch fertige Produktionen sind geistiges Eigentum von Karsten Lochau und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

Alle von Karsten Lochau erstellten Produktionen und Dienstleistungen gehen nur für die vereinbarte Zeit und den vereinbarten Zweck an den Auftraggeber über. Siehe By-out-Regelung.

 

Erst mit vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungs- und Verwertungsrechte auf den Auftraggeber über. Karsten Lochau ist berechtigt bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen in den bestehenden Geschäftsbedingungen die Nutzung und Verwertung der Sprachproduktion zu untersagen.

Zum Zweck der Eigenwerbung ist Karsten Lochau berechtigt unentgeltlich und uneingeschränkt, die durch ihn entstandenen Medien zu nutzen.

 

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt ohne Zustimmung und Freigabe seitens Karsten Lochaus Teile oder gesamte eigens von ihm erstellte Medien in einem anderen Medium (Internet, Videos, CD’s, Multimedia) zu verwerten.

In diesem Falle ist unverzüglich ein Vertretungshonorar fällig.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Sprecher Karsten Lochau über die Erstausstrahlung zu informieren, weiters davon in Kenntnis zu setzen, sollte die Sprachproduktion in ein neues Sendegebiet übergehen oder über die vereinbarte Laufzeit hinaus gesendet werden.

 

Ausführung der Produktion

 

Die vom Auftraggeber gesendeten und freigegebenen Texte sind bis auf Widerruf des Auftraggebers akzeptiert. 

Sollten aber fertiggestellte Sprachproduktionen im Nachhinein textlichen Korrekturen unterliegen, wird ein marktübliches Zusatz-Honorar fällig.

 

Layouts sind generell zu entlohnen, auch wenn es nicht zu einer Veröffentlichung der Produktion kommt. Sollte es dennoch dazu kommen, ist ein zusätzliches Verwertungshonorar zu zahlen.

Die finale Gage richtet sich nach Genre, Medium, räumlich- und zeitlichem Umfang.

 

Das Honorar einer Sprachproduktion wird ausnahmslos auf schriftlichem Wege zwischen den Parteien beschlossen. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Nutzung der Sprachproduktion transparent zu charakterisieren und zu veranschaulichen.

Honorar-Zahlungen erfolgen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung.

Kündigt der Auftraggeber den Termin bzw. sagt er den vereinbarten Produktionstermin nicht mindesten 24 Stunden vorher ab, sind 50 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen.

 

Musikalische Vertonungen erfolgen ausschließlich durch Verwendung GEMA-freier Musik.

 

Haftung

 

Der Sprecher Karsten Lochau haftet bei Erkrankung nicht für anfallende Kosten und Schäden und kann auch nicht haftbar gemacht werden bei Termin-Verhinderungen, die durch Dritte verschuldet wurden.

Weiters haftet der Sprecher Karsten Lochau nicht für den Inhalt der Produktionen des Auftraggebers, sowie sonstigen rechtlichen Folgen durch Verbindungen des Auftraggebers zu Dritten.

 

 

Gültigkeit der AGB

 

Die AGB gelten ab dem 10.09. 2022

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